Medikamente, Farben, Kosmetika, Reinigungsmittel, … - die Liste der Sonderabfälle ist lang. Sonderabfälle können, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, erheblichen Schaden in der Umwelt anrichten und sind auch für den Menschen gefahrvoll. Es gibt zahlreiche Orte, wo Sonderabfälle zurückgegeben werden können.

Tipps

Vorteile des Recyclings

Da Sonderabfälle bei falscher Entsorgung (Kanalisation, Deponierung in der Natur etc.) eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, ist es sehr wichtig, diese fachgerecht zu entsorgen. Einzelne Sonderabfälle (wie z. B. Öl) können aufbereitet und wiederverwendet werden. Andere Sonderabfälle wie z. B. Medikamente dürfen nicht über den Kehricht entsorgt werden, da sie über einen Direkteintrag in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder KVAs mit entsprechender Bewilligung verbrannt werden müssen (gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen).

Weitere Informationen:
https://awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/abfall_rohstoffe_altlasten/abfall/sonderabfall_haushalte/sonderabfall_private_entsorgung.html

Wo gesammelt wird

Alle Sonderabfälle können an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Die Hersteller und der Handel sind dazu verpflichtet, Sonderabfall kostenlos zurückzunehmen und ihn fachgerecht zu entsorgen. Medikamente können in Apotheken und Drogerien zurückgegeben werden.

Sonderabfall aus Haushalten bis maximal 20 kg pro Abgeber und Jahr werden Ihnen bei den Sammelaktionen in der Gemeinde kostenlos abgenommen. Das Sonderabfallmobil kommt dreimal jährlich nach Meilen (Abfallkalender). Bitte beachten Sie, dass die Gratisrücknahmepflicht nur für Privatpersonen gilt, welche Kleinmengen abzugeben haben Gewerblicher Sonderabfall ist über spezialisierte Sonderabfallfirmen zu entsorgen.

Wichtig

Spraydosen

Spraydosen mit Gefahrensymbol
Wenn eine Spraydose aufgrund des verwendeten Treibmittels (Gas) und des Inhaltsvolumens mit einem orangen (GHS EWG) oder weiss-schwarz-roten (GHS CLP) Gefahrensymbol gekennzeichnet ist, dann sollte die Spraydose als Sonderabfall an der Verkaufsstelle oder einer Sonderabfallsammlung in den Gemeinden abgegeben werden. Denn: "Produkte mit einem orangen (oder weiss-schwarz-roten) Gefahrensymbol sind als Sonderabfall zu entsorgen." Solche Spraydosen enthalten sehr häufig entzündliche Gase und stehen unter Druck. Deshalb sind sie aus Sicherheitsgründen im Kehrichtsack, im Kehricht-Container und im Kehrichtfahrzeug am falschen Platz. 

Spraydosen ohne Gefahrensymbol
Hat die Spraydose kein oranges (GHS EWG) oder weiss-schwarz-rotes (GHS CLP) Gefahrensymbol (z. B. Rahmspraydosen) kann sie mit dem Kehricht entsorgt werden. 

Warum nicht in die Sammlung von Alu/Stahlblech?
Da auch leere Spraydosen immer noch Treibgas enthalten und unter Druck stehen, können diese aus Sicherheitsgründen nicht an den Sammelstellen für Aluminium und/oder Stahlblech entgegengenommen werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Recyclingorganisationen Ferro Recycling (Stahlblech) und IGORA (Aluminium).

Hinweise

•    Sonderabfälle dürfen keinesfalls im Hauskehricht, im Abwasser (weder WC noch Spüle) oder in der Natur entsorgt werden. 
•    Sonderabfälle bitte vor der fachgerechten Entsorgung an einem sicheren Ort und ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Der Aufbewahrungs-Behälter soll entsprechend gekennzeichnet werden.
•    Chemikalien sollen wenn möglich vermieden, auf jeden Fall aber massvoll angewendet werden.

Produkte

Haarspray; Kosmetika; Medikamente; Reinigungsmittel; Fleckenentferner; WC-Reiniger; Spraydosen (s. unten); Druckgaspatronen; Pflanzenschutzmittel; Schädlingsbekämpfungsmittel; Holzschutzmittel; Dünger; Unkrautvertilger; Fette; Chemikalien; Gifte; Javel-Wasser; Verdünner; Quecksilber, -thermometer; Lösungsmittel; Pinselreiniger; Verdünner; Brennsprit; Frostschutzmittel; Rostschutzmittel; Farben; Lacke; Laugen; Kleber; leere Farbdosen oder Kanister; ausgehärtete Lacke und Farben; Altöl (s. Öl); Feuerlöscher; Batterien (s. Batterien und Akkus); Unbekanntes (zur Sonderabfall-Sammelstelle)
Sonderabfall

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