Soziale Hilfe in Notlagen
Die Gemeinden sorgen nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes für die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Diese umfasst insbesondere die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe. Wenn die Lebenshaltungskosten zwar durch Erwerbseinkünfte, Sozialversicherungsleistungen usw. gedeckt werden können, jedoch ausserordentliche Kosten anfallen, kann eine allfällige Notlage durch einen einmaligen Fondsbeitrag abgewendet werden. Die Gemeinde Meilen verfügt über folgende Fonds, deren Zweck sich jeweils aus dessen Namen ergibt, und die ausschliesslich für Personen aus Meilen zur Verfügung stehen:
- Fonds für berufliche und persönliche Förderungsmassnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
- Fonds zur Unterstützung geistig und körperlich Behinderter
- Fonds für Familienhilfe
- Fonds für gezielte Altersfürsorge in Härtefällen
Alle Fonds sind aus Spenden oder Legaten geäufnet worden und werden von der Sozialbehörde Meilen betreut. Für Beitragsgesuche oder Spenden gilt die Anschrift: Gemeinde Meilen, Sozialabteilung, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen bzw. E-Mail soziales@meilen.ch.