Kommunale Nutzungsplanung. Teilrevision Bau- und Zonenordnung. Mehrwertausgleich (Ergänzungs-Artikel Bauordnung). Freigabe für die öffentliche Auflage bzw. Anhörung und die kantonale Vorprüfung.

21. Juni 2024

Der Gemeinderat Meilen hat am 11. Juni 2024 beschlossen:

  1. Von der Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Teilrevision Bau- und Zonenordnung im Zusammenhang mit der Einführung des Mehrwertausgleiches (Ergänzung Artikel Bauordnung) wird zustimmend Kenntnis genommen und die Unterlagen (Vorschriften, Erläuternder Bericht) für die öffentliche Auflage und die Anhörung bei den massgebenden nebengeordneten Planungsträgern sowie für die kantonale Vorprüfung nach §§ 7 und 87a ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) werden freigegeben.
  2. Die Unterlagen liegen vom 21. Juni bis 20. August 2024 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet öffentlich auf und können während dieser Zeit im Bauamt bei der Hochbauabteilung, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen eingesehen werden.
  3. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision Bau- und Zonenordnung im Zusammenhang mit der Einführung des Mehrwertausgleiches (Ergänzung Artikel Bauordnung) äussern. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich dem Gemeinderat Meilen, Postfach, 8706 Meilen einzureichen.
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