Informationen

Datum
9. Februar 2025
Lokalität

Urne im Gemeindehaus, Dorfstrasse 100

 

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

Beschreibung

Für die aus der Bürgerrechtsbehörde Meilen aufgrund eines Wohnsitzwechsels zurückgetretene Béatrice Mast ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Meilen (GO) sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 13. November 2024 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat (Art. 4 Abs. 2 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse sowie Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wenn nach der zweiten Frist lediglich ein Wahlvorschlag vorliegt, erfolgt gemäss Art. 8 Gemeindeordnung i.V.m. § 54 f. GPR eine stille Wahl. Wenn mehrere Wahlvorschläge vorliegen, wird die Urnenwahl auf den 9. Februar 2025 angesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 18. Mai 2025 festgesetzt.

Formulare für die provisorischen Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, Tel. 044 925 92 54, praesidiales@meilen.ch, erhältlich oder können unter www.meilen.ch (Politik – Wahlen/Abstimmungen – 9. Februar 2025) heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
2024.10.03 Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde (PDF, 85.3 kB) Download 0 2024.10.03 Formular Wahlvorschlag. Ersatzwahl eines Mitglieds der Bürgerrechtsbehörde