Einbürgerung Schweizerin / Schweizer

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Meilen erhalten?

Voraussetzungen
seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Meilen
kein Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen
keine offenen Einträge im Betreibungsregister

Gesuch
Für die Einbürgerung in Meilen ist der Bürgerrechtsbehörde ein schriftliches Einbürgerungsgesuch in Form eines Motivationsschreibens zu stellen. Beschreiben Sie Ihren Bezug zur Gemeinde Meilen und Ihre Beweggründe für den Einbürgerungswunsch. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen, minderjährige Kinder können miteinbezogen werden, volljährige Kinder stellen ein eigenes Gesuch. 

Übt eine gesuchstellende Person die elterliche Sorge nicht allein aus, ist ein schriftliches Einverständnis des anderen Elternteils beizulegen.

Beilagen zum Gesuch
Nachweis des Personenstands (nicht älter als 6 Monate)
Personenstandsausweis (ledige Personen ohne Nachkommen) bzw. Familien- bzw. Partnerschaftsausweis (übrige Personen), erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres aktuellen Heimatorts. Von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren minderjährigen Kindern eingebürgert werden wollen, ist zusätzlich das Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung einzureichen. 

Auszug aus dem schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
Für alle Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben. Der Auszug kann bestellt werden unter www.strafregister.admin.ch oder ist am Postschalter erhältlich. 

Detaillierter Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
Für alle Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Der Auszug ist über die letzten fünf Jahre vorzulegen; er ist erhältlich beim Betreibungsamt Erlenbach-Herrliberg-Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, Tel.: 044 925 92 92, E-Mail: betreibungsamt@meilen.ch.

Erklärung über das/die bisherige/n Bürgerrecht/e
Wir empfehlen, sich vor der Gesuchstellung bei den zuständigen Behörden Ihres/Ihrer bisherigen Heimatkantons/e über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder Verzichts zu erkundigen. Auf einigen Ausweisen, insbesondere Pass und Identitätskarte, kann nur ein Bürgerrecht angegeben werden. Entscheidungen diesbezüglich können mit dem Formular Bürgerrechtsregelung an die Gemeinde kommuniziert werden.

Gebühren

Einzelperson Fr.       150.-
Ehepaar Fr.       200.-
separat eingebürgerte Kinder Fr.       75.-
bei ununterbrochenem Wohnsitz in der Gemeinde
Meilen seit mindestens zehn Jahren
keine Gebühr

im Amte stehende Mitglieder von Behörden der Gemeinde Meilen

keine Gebühr

Verfahren
Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch die Zentralen Dienste wird das Gesuch der Bürgerrechtsbehörde zur Beschlussfassung vorgelegt. Die gesuchstellende Person wird anschliessend mittels eines Auszugs aus dem Sitzungsprotokoll über den Entscheid informiert.

Die Dauer des Verfahrens beträgt ca. drei Monate.