Parkhaus Dorfplatz. Benützungsreglement und Anpassung Gebührentarif
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Juli 2024 das Folgende beschlossen:
- Das Benützungsreglement Parkhaus Dorfplatz wird per 9. Juli 2024 erlassen und per 1. August 2024 in Kraft gesetzt.
- Der Nettomietzins für Dauermietparkplätze (ohne Ladestationen) im Parkhaus Dorfplatz wird bei Neuvermietungen auf Fr. 200.– pro Monat und Parkplatz zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Mit aktuellem Mehrwertsteuersatz von 8,1 % beträgt der Mietzins Fr. 216.20 pro Monat und Parkplatz. Art. 60, Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz», des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen (SRM 600.21) wird präzisiert und lautet wie folgt:
Dauermiete Parkplatz pro Monat Fr. 200.– zzgl. Mehrwertsteuer.
- Der Nettomietzins für Dauermietparkplätze mit Ladestationen (Elektroparkplätze) im Parkhaus Dorfplatz wird auf Fr. 250.– pro Monat und Parkplatz zzgl. Mehrwertsteuer festgelegt. Mit aktuellem Mehrwertsteuersatz von 8,1 % beträgt der Mietzins Fr. 270.25 pro Monat und Parkplatz. Der bezogene Ladestrom, die Kosten für die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen sowie die An- und Abmeldungskosten rechnet die iNFRA direkt mit dem Parkplatzmieter ab. Diese Kosten werden von der iNFRA festgelegt. Art. 60, Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz», des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen (SRM 600.21) wird wie folgt ergänzt:
Dauermiete Elektroparkplatz pro Monat Fr. 250.– zzgl. Mehrwertsteuer.
- Der bisherige Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz» des Art. 60 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen (SRM 600.21) wird wie folgt ersetzt:
Parkhaus Dorfplatz Bahnhofstrasse 35 |
Fr. (inkl. MWST) |
Montag bis Samstag, 07:00 - 19:00 Uhr |
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Kurzzeitparkplätze max. 2 Stunden (Ebenen -2, -3 und -4) |
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gratis |
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0.50 |
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5.– |
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5.– |
Langzeitparkplätze max. 72 Stunden (Ebenen -5 und -6) |
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gratis |
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0.50 |
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3.– |
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5.– |
übrige Zeit inkl. Feiertage pro Stunde |
0.50 |
Tageskarte (1 bis max. 10 Tage am Stück) pro Tag |
18.– |
Strombezug Kurzzeitparkplätze pro kWh: |
Move-Tarif zzgl. 0.30 |
Umtriebsentschädigung bei Verlust der Mieterkarte |
20.– |
- Die Betreiberin (Gemeinde Meilen) kann bei Verletzung des Benützungsreglements nebst den entstandenen Kosten (insbesondere für die Schadensbehebung) eine zusätzliche Umtriebsentschädigung von pauschal Fr. 100.– verlangen. Art. 60 des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen unter «Parkhaus Dorfplatz» wird wie folgt ergänzt:
Umtriebsentschädigung gemäss Benützungsreglement Parkhaus Dorfplatz Art. 7:
Fr. 100.–.
- Das Verlassen des Parkhauses ohne Entrichtung der Parkgebühr ist nicht gestattet und wird verfolgt. Wird ohne gültige Parkberechtigung geparkt oder die Höchstparkdauer von 72 Stunden überschritten, so wird dies als Missbrauch geahndet. Die fehlbare nutzende Person hat zudem eine Umtriebsentschädigung von Fr. 100.– zu entrichten. Art. 60, Abschnitt «Parkhaus Dorfplatz», des Gebührentarifs der politischen Gemeinde Meilen (SRM 600.21) wird wie folgt ergänzt:
Umtriebsentschädigung gemäss Benützungsreglement Parkhaus Dorfplatz Art. 9: Fr. 100.–.