Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).
Einfache Auskunft (Fr. 15.-)
Im Einzelfall werden auf Gesuch hin gemäss § 18 Abs. 1 MERG bekannt gegeben:
- Name
- Vorname
- Adresse (falls Wohnsitz in Meilen)
- Datum von Zu- und Wegzug
Erweiterte Auskunft mit berechtigtem Interesse (Fr. 30.–)
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis (z. B. offene Rechnungen, Vertrag, Lieferschein, etc.) beiliegt, werden bekanntgegeben:
- Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
- Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Auch für Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) oder wenn die Person nicht bekannt ist oder eine Datensperre hat, werden Fr. 15.- in Rechnung gestellt.
Die Anfrage ist an einwohner@meilen.ch oder per Post an Einwohnerdienste, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, zu senden.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezahlung gegen Rechnung zuzüglich Fr. 8.- verrechnet werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 925 92 32 | einwohner@meilen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidialabteilung | 044 925 92 54 | praesidiales@meilen.ch |